Abrechnung mit privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen ist u.U. möglich, muss jedoch im konkreten Einzelfall geprüft und mit den Kassen verhandelt werden. Eine Kostenübernahme durch die
gesetzlichen Krankenkassen ist zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich, wird jedoch in der Regel durch die Kassen abgelehnt. mehr Info
Für die volle Stunde berechne ich 90,- Euro.
Im Falle einer kurzfristigen Absage (24h) berechne ich ein Ausfallhonorar.