Hygieneplan Kurse & Therapie

Wichtigste Infos zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen

 

· Mindestabstand von 1,50 m einhalten (die Matten werden entsprechend weit auseinander platziert)

· Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten des Raumes und wenn wir uns im Raum bewegen. Wenn wir sitzen ist es nicht verpflichtend

· Verzicht auf Händeschütteln und Umarmungen

· Die Gruppengröße ist auf 8 TeilnehmerInnen beschränkt.

· Es stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.

· Wir werden regelmäßig lüften. Wenn Sie dazu neigen zu frieren, wäre es gut, wenn Sie sich warm anziehen oder eine Decke mitbringen.

· Wenn Sie Krankheitssymptome haben ( z.B. Fieber, Husten, Atemprobleme, Halsschmerzen, Verlust von Geschmacks-Geruchssinn), bleiben Sie bitte in jedem Falle zu Hause.

· Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, können Sie dennoch kommen. Ich empfehle jedoch den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt zu besuchen.

 

Ausführlicher Hygieneplan:

 

1. Persönliche Schutzmaßnahmen

2. Mund-Nasen-Schutz

3. Schutzmaßnahmen in Arbeitsräumen: Kursräume, Besprechungsräume, Sanitärbereich, Eingangsbereich (Wegeführung)

4. Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl

5. Infektionsschutz während der Kurse

6. Infektionsschutz bei Vor- und Nachgesprächen, sowie Einzelsettings

7. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

8. Meldepflicht und Erkrankung der Kursleitung

 

1. Persönliche Schutzmaßnahmen

· Mindestabstand von 1,50 m einhalten

· Keine Berührungen, Umarmungen oder Händeschütteln

· Mit den Händen nicht ins Gesicht fassen, insbesondere die Schleimhäute nicht berühren

· Regelmäßiges und gründliches Händewaschen: (Quelle: https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/)

· Möglichkeit der Händedesinfektion ist gegeben

· Türklinken möglichst nicht mit den Händen oder Fingern anfassen, sondern z.B. mit den Ellenbogen öffnen

· Husten- und Niesverhalten: Größtmöglichen Abstand halten und in die Armbeuge niesen

· Bei Anzeichen von Krankheitssymptomen in jedem Fall zu Hause bleiben (z.B. Fieber, Husten, Atemprobleme, Halsschmerzen, Verlust von Geschmacks-Geruchssinn).

 

2. Mund-Nasen-Schutz

Empfehlung zur textilen Bedeckung des Mund-Nasen-Bereichs durch Masken, Schals oder Ähnliches. Bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m ist eine Bedeckung des Mund-Nasenbereichs laut RKI nicht dringend erforderlich. Dennoch kann das Tragen auch bei Einhaltung des Sicherheitsabstands sinnvoll sein. Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt folgende Hinweise:

· Eine Schutzwirkung von „Community-Masken“ ist nicht nachgewiesen. Jedoch kann der Auswurf der Tröpfchen bei der Ausatmung sehr wahrscheinlich reduziert bzw. verlangsamt werden.

· Außerdem schaffen Mund-Nasen-Bedeckungen ein gesundheitsbezogenes Bewusstsein, das den achtsamen Schutz aller Anwesenden unterstützt.

· Auch bei Tragen einer Schutzmaske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

· Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

· Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

· Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

· Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.

· Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.

· Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

· Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

· Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.

· Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

 

3. Schutzmaßnahmen in Arbeitsräumen: Kursräume, Besprechungsräume, Sanitärbereich, Eingangsbereich

In Kursräumen soll der Mindestabstand von 1,50 m immer eingehalten werden. Die Meditationsmatten bzw. Stühle werden daher so platziert, dass der Sicherheitsabstand gewährleistet werden kann. Für frische Luft und Luftzirkulation ist so gut es geht zu sorgen. Soweit es möglich ist, sollte ein Kursraum etwa jede Stunde oder in jeder Pause stoß- oder quergelüftet werden. In allen Räumen (mindestens im Sanitärbereich) sollten Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

Im Eingangsbereich sollten KursteilnehmerInnen sollten nacheinander und in einem Abstand von mindestens 1,50 m den Kursraum betreten. Auch hierfür gelten die unter Punkt 2 genannten Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung.

Auch in Besprechungsräumen gelten der Sicherheitsabstand und alle Hygienemaßnahmen.

Im Sanitärbereich ist für ausreichend Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Möglichkeiten zur Händetrocknung zu sorgen.

Zur Vermeidung von Infektionsrisiken steht die Reinigung der Oberflächen im Vordergrund. Dazu gehört hoch frequentierte Reinigung und Desinfektion von:

· Türklinken und -griffen

· Fenstergriffen

· Lichtschaltern

· Meditationsmatten und Meditationskissen, sofern die TeilnehmerInnen keine eigenen mitbringen

· Stühlen

· Schränken zur Aufbewahrung von Kursmaterialien

Alle Räume, insbesondere die Sanitäreinrichtungen, sollten regelmäßig gründlich gereinigt werden.

 

4. Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl

MBSR-Kurse finden in einem Gruppensetting statt. Zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist eine maximale Anzahl der TeilnehmerInnen von (8 Personen) einzuhalten. Dabei muss in allen Fällen der Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden. Es wird empfohlen die Gruppensettings so klein wie möglich zu halten.

 

5. Infektionsschutz während der Kurse

Neben den bereits erwähnten Hygienemaßnahmen (insb. Sicherheitsabstand, Mund-Nasenschutz und Oberflächenreinigung) gibt es während der Durchführung eines MBSR-Kurses folgende weitere Hinweise:

· Nach Möglichkeit sollte jede/r TeilnehmerIn eigene Kursmaterialien mitbringen (Meditationsmatte und Meditationskissen oder -bänkchen, ggf. ein Kopfkissen oder eine Decke).

· Bei gestellten Meditationsmatten und Meditationskissen oder -bänkchen werden die Oberflächen direkt nach Benutzung entweder von den TeilnehmerInnen.

· Oft werden in MBSR-Kursen Getränke gestellt (Tee, Wasser, Tassen, Gläser). Darauf muss verzichtet werden. KursteilnehmerInnen können sich selbst versorgen und z.B. eine Trinkflasche, Teekanne mitbringen.

· Partnerübungen sind nur unter Einhaltung des Sicherheitsabstands möglich.

· Die persönlichen Hygienemaßnahmen unter Punkt 1 sind von allen Beteiligten einzuhalten.

 

6. Infektionsschutz bei Vor- und Nachgesprächen, sowie Einzelsettings

Bei Vor- und Nachgesprächen, sowie Einzeltrainings soll insbesondere der Sicherheitsabstand von 1,50 m eingehalten werden. Weiter soll auf Händeschütteln und Umarmung verzichtet und die Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung sollen beachtet werden.

 

7. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf

Grundsätzlich dürfen, unter der Voraussetzung der Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, auch Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf teilnehmen. Jedoch sollten Betroffene auf ihr erhöhtes Risiko hingewiesen werden. Laut RKI sind insbesondere ältere Menschen betroffen, sowie Personen, die unter folgenden Vorerkrankungen leiden:

 

· Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z.B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)

· chronische Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD)

· chronische Lebererkrankungen

· Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)

· Krebserkrankungen

· ein geschwächtes Immunsystem

Neben einer Aufklärung über die Risiken, sollte Personen der Risikogruppe eine Verschiebung der Kursteilnahme empfohlen werden.

8. Meldepflicht und Erkrankung der Kursleitung

Für alle Beteiligten gilt gemäß der Corona-Meldepflichtverordnung i.V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes die Meldepflicht, und zwar sowohl für den Verdacht einer Erkrankung als auch für das Auftreten von Covid-19 Erkrankungen.

Sollte die Kursleitung an Covid-19 erkranken oder der Verdacht einer Erkrankung bestehen, sind alle Kursangebote sofort einzustellen. Leidet die Kursleitung unter Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Atemwegsbeschwerden, Halsschmerzen, Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn) ist ein Kurs sofort zu unterbrechen und kann nach Gesundung und ärztlicher Klärung weitergeführt werden.